Die Finanzierung von Spielgruppen erfolgt in der Regel durch Elternbeiträge, Förderungen des Landes und Unterstützungen der Standortgemeinde. Die Förderung des Landes umfasst einen Zuschuss zu den Personalkosten und eine Abstützung von Elterntarifen bei 3jährigen Kindern (abhängig vom Alter zum Stichtag) und bei der sozialen Staffelung von Elternbeiträgen.

Berechnet wird die Förderung aufgrund der Öffnungszeiten und der dabei anfallenden Personalkosten. Anerkannt werden € 24,81 pro Betreuungsperson/Stunde (nächste Anpassung September 2021 auf € 25,17). Davon werden für die Landesförderung 30 % errechnet.
Die Anzahl der Betreuungspersonen richtet sich nach dem durch die Fachaufsicht vorgegebenen Betreuungsschlüssel, nachzulesen in den pädagogischen Zusatzbestimmungen.

Förderansuchen müssen rechtzeitig gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt auf Basis einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Voraussetzung für die Förderung durch das Land ist die Feststellung eines Bedarfs für die Spielgruppe in der Standortgemeinde. Die Gemeinde leistet in diesem Fall mit mind. € 1 pro betreuter Stunde/pro Kind/pro Monat auch eine finanzielle Unterstützung.

Weiters sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Bei Spielgruppen mit mehreren Standorten ist für jeden Standort gesondert ein eigenes Datenblatt auszufüllen.
  • Die Förderung wird für jeden Standort extra ermittelt und ausbezahlt.
  • Um die Qualität der Betreuung zu gewährleisten, soll mit dem Fördermodell seit 2018 auch der Betreuungsschlüssel berücksichtigt werden.
  • Gültig als Grundlage für die Betreuung ist der Bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan, sowie die Leitfadensammlung für Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen des Landes Vorarlberg.

Links zu Informationen/Bestimmungen/Formularen

Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielgruppen, Tageseltern und weitere Betreuungsmöglichkeiten in Vorarlberg

Richtlinien und Vorgaben für Einrichtungen

Abrechnungsformulare Land Vorarlberg

Neugründung einer Spielgruppe