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Gesetz über die Bildung und Betreuung von Kindern

Es ist soweit, das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz steht nun zur Begutachtung bereit. Das Land bekennt sich zu einer chancengerechten und qualitätsvollen Bildung und Betreuung der in Vorarlberg lebenden Kinder durch adäquate Einrichtungen. Das Gesetz umfasst sowohl Kleinkindergruppen, Kinderspielgruppen, Kindergartengruppen als auch Schulkindgruppen und findet somit Verwendung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Den Begutachtungsentwurf, die Erläuternden Bemerkungen sowie der Kunsttext kann hier einsehen werden.

Stellungnahmen können bis zum 6. Mai 2022 mittels Online-Formular eingebracht werden.