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Gültige Lohntarife und Dienstverträge in der Kinderbetreuung in Vorarlberg

Beschäftigte in der Kinderbetreuung können in Vorarlberg nach drei Lohntarifen bezahlt werden:

In Gemeindeeinrichtungen kommt das Gehaltsschema für Gemeindeangestellte mit dem dazugehörenden Gesetz zur Anwendung. Mitarbeitende sind Vertragsbedienstete der Gemeinden.

In den privaten Trägerorganisationen werden alle drei Lohntarife verwendet. Die Entscheidung liegt beim Träger. Meist sind finanzielle Gründe ausschlaggebend für die Tarifwahl. Trotzdem unterliegen die Einrichtungen grundsätzlich dem Mindestlohntarif für private Kinderbetreuung und gesetzlich damit allen Punkten des allgemein gültigen Angestelltengesetzes (z. B. Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz). Dem folgen deshalb auch die üblichen Dienstverträge/Dienstzettel.

Das ist darum so, weil wir keinen gesatzten, das bedeutet gesetzliche verpflichtenden, Kollektivvertrag in Vorarlberg in diesem Bereich haben.

Wieso können Einrichtungen dann trotzdem beim Lohntarif wählen und wieso verwenden manche den Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens?

Eine Besserstellung von Arbeitnehmenden gegenüber einem Mindestlohntarif ist jederzeit möglich. Sowohl hinsichtlich der Bezahlung als auch anderer vertraglicher Bedingungen.

Konkret im Bereich der Kinderbetreuung in Vorarlberg nimmt das Gehaltsschema des Gemeindeangestelltengesetzes (GAG) eine etwas höhere Entlohnung gegenüber dem österreichweiten Mindestlohntarif für private Kinderbetreuung vor, genauso wie das Entlohnungsschema und die vertraglichen Regelungen des Kollektivvertrags des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens.

Einige Träger schätzen vor allem die allgemeinen Regelungen, die mit der Anwendung des Kollektivvertrags des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens getroffen werden können. Sie sind deshalb Mitglied beim AGV (Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg). Andere sind bestrebt dem Kollektivvertrag zur Satzung (verpflichtenden Gültigkeit in Vorarlberg) zu verhelfen, die dann möglich wird, wenn ein gewisser Anteil aller Einrichtungen den Kollektivvertrag anwendet.

Bei Interesse am Kollektivvertrag kann jederzeit der AGV kontaktiert werden. Hier der Link zur Homepage: www.agv-vorarlberg.at.

Das Land fördert in der Kleinkindbetreuung die Personalkosten, egal nach welchem Tarif bezahlt wird. Je nach Fördersituation hat ein privater Träger mehr oder weniger finanziellen Spielraum, um eine Bezahlung über dem Mindestlohntarif vorzunehmen.

Im Zuge von Corona-Gefahrenzulagen hat sich im Jahr 2020 eine ungeahnte Entwicklung ergeben: Ein Verhandlungsergebnis auf Bundesebene zum Mindestlohntarif bedeutete eine wesentliche Besserstellung der Mitarbeitenden gegenüber dem Gemeindeangestelltentarif und hatte zur Folge, dass in allen privaten Trägern Corona-Gefahrenzulagen ausbezahlt wurden.