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Organisation

Organisation

Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen können verschiedene Rechtsträger haben:

  • Privater Rechtsträger (Verein)
  • öffentl. Rechtsträger – Gemeinde
  • Firma/Betrieb

Die Trägerschaft ist zuständig für den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung. Dies beinhaltet unter anderem:

  • Personalwesen mit Anstellung der Mitarbeitenden
  • Raumbeschaffung, Ausstattung und Miete
  • Finanzierung
  • Buchhaltung
  • Versicherungen

Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und arbeitet in engem Kontakt mit den pädagogischen und administrativen Leitungspersonen. Die einzelnen Aufgaben werden in Absprache mit den zuständigen Personen aufgeteilt. Entsprechend der Trägerschaft sind die Betreuer*innen Privatangestellte oder Gemeindebedienstete. Die Entlohnung richtet sich zumeist nach dem Gemeindeangestelltengesetz, zum Teil nach dem Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens oder dem Mindestlohntarif. [/av_textblock]