Spielgruppen und Kleinkindbetreuungen können verschiedene Rechtsträger haben:

  • Privater Rechtsträger (Verein)
  • öffentliche Rechtsträger – Gemeinde
  • Firma/Betrieb

Die Trägerschaft ist zuständig für den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung. Dies beinhaltet unter anderem:

  • Personalwesen mit Anstellung der Mitarbeitenden
  • Raumbeschaffung, Ausstattung und Miete
  • Finanzierung
  • Buchhaltung
  • Versicherungen

Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und arbeitet in engem Kontakt mit den pädagogischen und administrativen Leitungspersonen. Die einzelnen Aufgaben werden in Absprache mit den zuständigen Personen aufgeteilt.

Entsprechend der Trägerschaft sind die Betreuer*innen Privatangestellte oder Gemeindebedienstete. Die Entlohnung richtet sich zumeist nach dem Gemeindeangestelltengesetz, zum Teil nach dem Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens oder dem Mindestlohntarif.

Versicherungen - unbedingt regelmäßig prüfen

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Versicherungen sollten regelmäßig überprüft und die Versicherungssummen überdacht werden. Folgende Versicherungen sind zu unterscheiden: Haftpflichtversicherung - BerufshaftpflichtDiese Versicherung dient dem Schutz der/s Betreuer*in,…

Geringfügige Beschäftigung

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Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Bruttoentgelt einer angestellten Person unter der jährlich fixierten Geringfügigkeitsgrenze liegt. Im Jahr 2021 ist diese bei € 475,86 Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert,…