Kürzlich ist die neue Ergänzung zum bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlan an alle Spielgruppen und Kleinkindbetreuungen ergangen. Die pädagogischen Grundlagendokumente erhalten damit eine Erweiterung. Hier von außen ein Blick auf Geschichte, Hintergründe und Zuständigkeiten in Österreich.
Der bundesländerübergreifende BildungsRahmenPlan erschien im Jahr 2009 als gemeinsame Erarbeitung aller Bundesländer unter der wissenschaftlichen Leitung des Charlotte-Bühler-Instituts.
Der Weg des BildungsRahmenPlans von Wien bis in Vorarlbergs Kleinkindbetreuungen und Spielgruppen war etwas holprig und lang. Die Idee zur ersten Elementarpädagogischen Fachtagung entstand 2017 mit dem Ziel, den BildungsRahmenPlan vertieft im Alltag der Einrichtungen zu implementieren.
2018 wurde er weiter mit der Leitfadensammlung für Kinderbetreuungen und Spielgruppen des Landes Vorarlberg (Leila) umgesetzt. Die Leitfadensammlung ist einerseits eine Zusammenstellung von theoretischen und praktischen Informationen zu organisatorischen, administrativen und rechtlichen Rahmenbedingungen und andererseits enthält sie ein Evaluierungssystem zur pädagogischen Qualitätssicherung.
Auf Bundesebene gelten neben dem BildungsRahmenPlan einige Erweiterungen als pädagogische Grundlagendokumente für den vorschulischen Bereich. Dazu nehmen die Konzeptionen der Einrichtungen in Vorarlberg – je nach Alter der betreuten Kinder -jeweils Bezug.
Das Bundesministerium möchte damit österreichweit einheitliche Qualitätsrichtlinien für den elementarpädagogischen Bereich schaffen. Dahinter stehen die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und die Stärkung der Einrichtungen als erste Bildungsinstitutionen. Direkt kann und will der Bund in diesen Bereich nicht regelnd eingreifen, weil die Zuständigkeit bei den Bundesländern liegt.
Um trotzdem mitzugestalten, nutzt der Bund regelmäßig sogenannte 15a-Vereinbarungen, in denen den Bundesländern gewisse Geldmittel für die Umsetzung von ausverhandelten Maßnahmen in Aussicht gestellt werden. Schwerpunkte für die 15a-Vereinarung für 2018 bis 2022 sind beispielsweise:
- Ausbau des elementaren Bildungsangebots für unter 3jährige
- Einheitliches kompaktes Sprachstandsfeststellungsinstrument „BESK (DaZ) kompakt“
- Klare Definition der Zielsetzung von Bildung und Betreuung durch Festlegung pädagogischer Grundlagendokumente
So kommen wir zu Ergänzungen der Leitfadensammlung des Landes Vorarlbergs, wie den neuen Leitfaden zur „Digitalen Medienbildung im elementaren Bildungseinrichtungen“. Spannend wären in Zunkunft Dokumente, die noch mehr die bundesweite Qualität in der Kleinkindbetreuung und in den Spielgruppen betreffen. Falls es Ideen dazu gibt, gern bei der Servicestelle unter servicestelle@gmail.com deponieren. Wir leiten die Vorschläge weiter.
Apropos Zuständikgeit des Landes Vorarlberg: Derzeit wird am neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz gearbeitet. In diesem Landesgesetz soll der gesamte Kinderbetreuungsbereich geregelt werden. Der Entwurf wird mit großer Spannung erwartet, ist aber derzeit noch nicht öffentlich einsehbar.
Informationen von den verlinkten Homepageseiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, eingesehen im Juni 2021, www.bmbwf.gv.at
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